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Häufige Fragen

Eigentümerwechsel: Wer bezahlt die Prämien ?

Bei einem Wechsel des Eigentümers ist der neue Eigentümer verantwortlich für die Zahlung der fälligen Prämien und Beiträge, sowie für die Prämie und den Beitrag des Jahres, in welchem der Eigentümerwechsel stattfindet – ungeachtet jeglicher gegenteiliger Vereinbarungen.

Wie verhält es sich, wenn ein Baum auf mein Haus fällt?

Wenn ein Baum auf Ihr Gebäude fällt, ohne dass eine Elementargewalt wie zum Beispiel ein Sturmwind vorliegt, kann unsere Versicherung den Schaden nicht übernehmen.

Wer versichert die Aussenanlagen ?

Aussenanlagen müssen bei einer Privatversicherung versichert werden.

Wem müssen Schäden aufgrund gefrorener Wasserleitungen gemeldet werden ?

Schäden, die durch gefrorene Wasserleitungen verursacht wurden, fallen nicht unter die Versicherungsdeckung der KGV. Gegen solche Risiken kann man sich bei Privatversicherern versichern lassen.

Wer leitet die Arbeiten nach einem Schadenereignis ?

Der Versicherte ist verantwortlich für die Angebotseinholung und die Vergabe der Aufträge. Die KGV entschädigt zwar, übernimmt jedoch nicht die Aufgaben des Eigentümers für die Bestellung und Vergabe der Arbeiten.

An wen wird die Entschädigung gezahlt ?

Die Rechnungen müssen auf den Namen des Versicherten lauten und werden von diesem bezahlt. Die Entschädigung der KGV wird an den Versicherten überwiesen.

Wer bezahlt die Präventionsmassnahmen, die von einer Behörde vorgegeben werden ?

Die Eigentümer sind verpflichtet, auf ihre eigenen Kosten die Verbesserungs- und Konsolidierungsarbeiten durchzuführen, die von der zuständigen Behörde angeordnet werden, um Bränden und Schäden durch Elementarkräfte vorzubeugen.

Eine Mauer meines Hauses weist einen Riss auf. Kann ich diesen der KGV melden ?

Schäden, die durch Erdbeben verursacht wurden, werden von unserer Versicherung nicht abgedeckt. Seit 1978 gibt es jedoch den Schweizerischen Pool für Erdbebendeckung (www.pool.ch) der öffentlich-rechtlichen Kantonalen Gebäudeversicherungen zur Deckung der Erdbebenrisiken. Im Fall eines Erdbebens bezahlen die Kantonalen Gebäudeversicherungen maximal zwei Milliarden Franken. Dennoch kann dieser Fonds nur im Fall von schweren Erdbeben - das heisst, ab einer Intensität von 7 auf der MSK Skala - in Anspruch genommen werden. Für eine individuelle Versicherung gegen Erdbeben bitten wir Sie, sich an eine Privatversicherung zu wenden, die dieses Risiko abdeckt.

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