Die KGV bezahlt eine Subvention von 50% für die Nachfüllung von Handfeuerlöschern, die dazu genutzt wurden, einen Brand im Innern oder in unmittelbarer Nähe eines Gebäudes zu bekämpfen.
Die KGV bezahlt eine Subvention von 50% für die Nachfüllung von Handfeuerlöschern, die dazu genutzt wurden, einen Brand im Innern oder in unmittelbarer Nähe eines Gebäudes zu bekämpfen.