Doppelte Subventionen für energetische Sanierungen
Die KGV lanciert eine Spezialaktion für Hauseigentümer*innen, welche im Rahmen des Gebäudeprogramms Subventionen erhalten. Sie zielt darauf ab, den Eigentümer*innen durch bedeutende Finanzhilfen Anreize zu bieten, um Präventionsmassnahmen gegen Naturgefahren und Brandrisiken in ihre Projekte energetischer Sanierungen einzubeziehen. Diese Aktion betrifft gezielte Massnahmen.
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Energie des Kantons Freiburg verdoppelt die KGV ihre Subventionen für eine Auswahl an Schutzmassnahmen für die Hauseigentümer*innen, die im Rahmen des Gebäudeprogramms eine Subventionszusage erhalten haben.
Diese Spezialaktion, die am 1. Juni 2024 startet, ermöglicht es den Hauseigentümer*innen auch, eine kostenlose Kurzanalyse ihres Gebäudes im Rahmen der Erstellung eines GEAK durch einen bei der KGV akkreditierten GEAK-Experten zu erhalten.
Die Subventionsbedigungen und die unterstützten Massnahmen sowie Erklärungen zum Subventionsantrag finden Sie in unserer Broschüre.
Weitere Informationen über das Subventionsangebot
Unterstützte Massnahmen
Warum eine Subvention für Sanierungen und warum die Verdoppelung in Zusammenarbeit mit dem Gebäudeprogramm?
Die unterstützten Massnahmen zielen darauf ab, den Gebäudebestand weniger vulnerabel gegenüber Brandrisiken und Naturgefahren zu machen. Die Verwendung von resistenteren Materialien im Rahmen der Verbesserung der Sicherheit des Gebäudes ermöglicht es, dieses gleichzeitig auch nachhaltiger zu machen. Ausserdem lässt sich durch einen verhinderten Schaden graue Energie einsparen.
Somit ist die Sanierung eines Gebäudes im Hinblick auf Brandrisiken und Naturgefahren, gleichzeitig mit einer energetischen Sanierung, sehr sinnvoll und trägt zu den Energiesparzielen bei.
Aus diesen verschiedenen Gründen unterstützen wir die Hauseigentümer*innen bei:
- der Verstärkung der Gebäudehülle gegen die Auswirkungen von Wind, Hagel und Überschwemmungen sowie gegen Brände
- die Sanierung der vertikalen Fluchtwege (Treppenhäuser) und der Schornsteine, um die Sicherheit der Gebäude und der Personen zu erhöhen
Welche Massnahmen werden unterstützt?
Vom 1. Juni 2024 bis zum 31. Dezember 2026 verdoppelt die KGV ihre Subventionen für die in der untenstehenden Tabelle aufgeführten Massnahmen.
Berechtigte
Diese Spezialaktion richtet sich an Hauseigentümer*innen, welche sich für nachhaltige und widerstandsfähige Bauweisen entscheiden.
Um die doppelten Fördersätze für die in der vorherigen Rubrik aufgeführten Massnahmen zu erhalten, müssen die Eigentümer*innen im Vorfeld eine Subventionszusage für ihr Sanierungsprojekt vom Amt für Energie im Rahmen des Gebäudeprogramms erhalten haben (www.dasgebaeudeprogramm.ch).
Und wenn ich keine finanzielle Förderung vom Gebäudeprogramm erhalte, bekomme ich dann nichts?
Doch, die erwähnten Massnahmen sowie andere werden von der KGV unterstützt und je nach Dossier untersucht. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte unsere Hauptseite zu den Subventionen.
GEAK-Analyse
Warum sollte man eine GEAK-Analyse über den Brandschutz und den Schutz vor Naturgefahren durchführen?
Die Aktion bietet ebenfalls die Möglichkeit, eine kostenlose Kurzanalyse durch einen von der KGV akkreditierten GEAK-Experten zu erhalten. Letzterer führt eine Analyse des Gebäudes im Hinblick auf Naturgefahren und Brandschutz im Rahmen einer GEAK-Evaluation durch.
Durch die Berücksichtigung von Sicherheitsüberlegungen bezüglich Naturgefahren und Brandrisiken in einer GEAK-Analyse lässt sich die allgemeine Viabilität eines Sanierungsprojekts feststellen, wobei seine Energieeffizienz berücksichtigt wird, aber auch die graue Energie durch verschiedene Schadenstypen im Fall eines Ereignisses.
Wie wird der GEAK-Experte mein Gebäude analysieren?
Über den energetischen Aspekt hinaus ist der von der KGV akkreditierte GEAK-Experte in der Lage, diejenigen Elemente in Ihrem Gebäude zu identifizieren, die ein Brandrisiko darstellen könnten. In seinem Bericht wird er neben seiner energetischen Analyse des Gebäudes auch seine Schlussfolgerungen im Hinblick auf den Brandschutz und die Naturgefahren aufnehmen. Aufgrund seiner Ausbildung an der KGV kann der Experte Sie an weitere Lösungen und Subventionen verweisen.
Dieses Angebot ist als Anreiz gedacht. Für den*die Eigentümer*in gibt es:
- keinen Einfluss auf die Versicherungsbedingungen
- keine Verpflichtung, die identifizierten Massnahmen umzusetzen
- keine Verpflichtung, für den Erhalt der Subventionen eine GEAK-Analyse durchführen zu lassen
Der GEAK-Experte kann für eine nicht erkannte Gefährdung nicht verantwortlich gemacht werden.
Hier finden Sie alle Informationen zur GEAK-Analyse im Rahmen von energetischen Sanierungen: www.geak.ch
An wen kann ich mich wenden, um eine kombinierte GEAK (Energie & Schutz des Gebäudes) zu erhalten?
Sie können sich an einen der GEAK-Experten auf der unten auf dieser Seite aufgeführten Liste wenden. Diese Personen haben eine Schulung von der KGV erhalten, um eine Kurzanalyse der betroffenen Gebäude im Hinblick auf Brandrisiken und Naturgefahren durchzuführen
Subventionsantrag
Ab wann kann ich einen Antrag stellen?
Das Angebot gilt vom 1. Juni 2024 bis zum 31. Dezember 2026. Stellen Sie Ihr Gesuch auf der Plattform des Energieförderprogramms, unter diesem Link ein: Energieförderprogramm