Kasernen
Entsprechend den Übergangsbestimmungen des BBHG, das im Jahr 2023 in Kraft getreten ist, subventioniert die KGV noch bis 2029 den Bau von Gebäuden für die Feuerwehren. Im Durchschnitt betragen die Subventionen 25 bis 30 %, gemäss den im Vorfeld definierten Vergabebedingungen.
Fahrzeuge
Die Grundausstattung mit Fahrzeugen hängt von den Risiken ab, welche die jeweilige Kompagnie abgedeckt. Die KGV übernimmt die vollständige Finanzierung der verschiedenen Fahrzeuge.
Material
Im Laufe der Jahre wurden immer mehr Beschaffungen koordiniert. Damit können sich die Feuerwehren auf die KGV abstützen, welche die Entwicklung der verschiedenen Normen sehr genau verfolgt.
Seit 2020 wird den Feuerwehr-Bataillonen im Rahmen einer besonderen Aktion eine neue Brandschutzbekleidung für die Angehörigen der Feuerwehr im Kanton angeboten.
Verschiedenes
Für ergänzende Informationen können sich die Angehörigen der Feuerwehr an das Kompetenzzentrum Intervention der KGV wenden.