Das Wichtigste im Video
Naturgefahren und Brände: Subventionierte Massnahmen
Die Ziele unserer Subventionen
Die KGV unterstützt Hauseigentümer*innen, indem sie Finanzhilfen für Massnahmen zum Schutz von Gebäuden gegen Brandrisiken und Naturgefahren zur Verfügung stellt.
Die von der KGV subventionierten Massnahmen zielen darauf ab, Risiken zu vermeiden, die Sicherheit der Gebäude zu erhöhen, im Brandfall Alarm auszulösen und den Einsatz der Feuerwehr zu erleichtern. Indem sie die Hauseigentümer*innen beim Schutz ihrer Gebäude unterstützt, verfolgt die KGV auch das Ziel, die Prämien auf einem stabilen Niveau zu halten.
Prävention zahlt sich aus! Die von der KGV vorgeschlagenen Massnahmen bieten einen wirksamen Schutz, der während der gesamten Lebensdauer eines Gebäudes viel Ärger vermeidet.
Unsere Subventionen
Das Kompetenzzentrum Prävention behandelt die Subventionsanträge und unsere Experten bieten den Hauseigentümer*innen Beratung an, die handeln möchten. Die Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten bei der KGV gestelllt werden.
Verdoppelung der Subventionen für energetische Sanierungen
Die KGV lanciert eine Spezialaktion für Hauseigentümer*innen, die im Rahmen des Gebäudeprogramms Subventionen erhalten. Diese stellt bedeutende finanzielle Anreize zur Verfügung, um die Hauseigentümer*innen dazu anzuregen, Präventionsmassnahmen gegen Naturgefahren und Brandrisiken in ihre energetischen Sanierungsprojekte einzubeziehen. Diese Aktion betrifft bestimmte Massnahmen, die auf unserer speziellen Seite präsentiert werden.
Eine energetische Sanierung kann nur effizient sein, wenn sie widerstandsfähige Materialien nutzt.
Wussten Sie schon, dass 5 Franken, die in eine effiziente Präventionsmassnahme investiert werden, 1 kg CO2-Äquivalent einsparen können?
Sanierungsmassnahmen
Um ihre Aktionen für einen besseren Schutz von Gebäuden gegen Brandrisiken und Naturgefahren zu verstärken, bietet die KGV ab dem 1. Juni 2024 acht neue Subventionen an.
- Normkonzept:
- Subventionsantrag : Energieförderprogramm
Massnahmen gegen Naturgefahren
Die KGV unterstützt die Umsetzung von Massnahmen, um bestehende Gebäude gegen Naturgefahren zu schützen. Die Wahl der optimalen Massnahme ist grundlegend, um das Schutzziel zu erreichen. Daher subventioniert die KGV sowohl die Analyse zu 80% als auch die Schutzmassnahme selbst, im Allgemeinen zu 30% und zu 50% zwischen dem 1. Juni 2024 und dem 31. Dezember 2026.
In gewissen Situationen kann eine koordinierte Massnahme zwischen mehreren Hauseigentümer*innen am effizientesten sein. Die KGV hilft den Eigentümer*innen, sich zusammenzuschliessen, um die beste Massnahme zu finden, um eine Gruppe von Gebäuden zu schützen. Die KGV-Experten stehen für eine Analyse der Situation zur Verfügung und orientieren die Eigentümer*innen.
Hagelwarnsystem
Bei Hagelstürmen bieten Fenster einen besseren Schutz als Storen. Für Gebäude mit elektrischen Storen mit Zentralsteuerung oder System der Gebäudeautomation (Verwaltungs- und Industriegebäude, Mehr- und Einfamilienhäuser, etc.) lassen sich mit einem effizienten System die Storen automatisch hochfahren, was schwere Schäden vermeidet. Die KGV unterstützt die Installation des Systems «Hagelschutz – einfach automatisch» an der Storensteuerung des Gebäudes.
Die Installation durch einen Elektroinstallateur, die Bereitstellung des Apparats und des Signals sind für Hauseigentümer*innen, welche dies beantragen, kostenlos.
Wussten Sie schon? Schäden an Storen machen mehr als ein Drittel der Schadenshöhe von Hagelschäden aus!
Mehr Informationen: www.hagelschutz-einfach-automatisch.ch
Kontakt für Installationsanträge : praevention@ecab.ch
Videos:
- Schutz von Einfamilienhäusern
- Schutz von Industrie- und Verwaltungsgebäuden
Brandmelde- und Alarmsystem Segura 360
Bei einem Brandausbruch ist schnelles Handeln von entscheidender Bedeutung. Das Alarmsystem Segura 360 erkennt Rauchentwicklung und alarmiert automatisch die Einsatzkräfte und die Bewohner. Dieses System ist besonders für bestehende Bauten geeignet, da es keine Änderungen am Bau erfordert. Die KGV unterstützt die betroffenen Eigentümer*innen finanziell.
Mehr Informationen : SEGURA 360
Blitzschutzanlagen
Heusonden
Nach Einbringen der Ernte kann es vorkommen, dass die Heuballen noch Feuchtigkeit enthalten. Dies kann zu Gärung führen und sogar Selbstentzündung auslösen. Die KGV subventioniert die Beschaffung von Heusonden, mit denen die Gärung überwacht und allfällige Schäden vermieden werden können.
Die Subventionsbedigungen und die unterstützten Massnahmen sowie Erklärungen zum Subventionsantrag finden Sie in unserer Broschüre:
Reichen Sie Ihren Beitragsantrag bei der KGV über den folgenden Link ein: Subvention Heusonden
Für Fragen wenden Sie sich an das Kompetenzzentrum Prävention unter praevention@ecab.ch oder + 41 26 566 41 60
Nachfüllung Handfeuerlöscher
Nach dem Gebrauch eines Handfeuerlöschers bei einem Brandfall gewährt die KGV 50% Subvention auf die Nachfüllung.
Mehr Infos: Subvention Handfeuerlöscher
Schliesszylinder
Bestimmte Gebäude (öffentliche Bauten, Unternehmen) sind nicht permanent besetzt. Bei einem automatischen Alarm – und mehr noch bei einem Brand – müssen diese zugänglich sein, um das Schadenereignis angemessen bekämpfen zu können. Das Anbringen von Schliesszylindern verschafft den Feuerwehren einen besseren Zugang. Die Eigentümer*innen von Gebäuden, für die solche Zylinder nicht obligatorisch sind, werden von der KGV für diese Ausstattung mittels Subvention unterstützt.
Alle Anfragen und Zahlungsbelege sind an praevention@ecab.ch zuzustellen.
Steigleitungen
Bei Bränden setzt die Feuerwehr im Kanton Freiburg ein Druckluftschaum-System (CAFS: Compressed Air Foam Systems) ein, um beim Löscheinsatz die Wassermengen und dadurch auch de Folgeschäden zu reduzieren. Deshalb müssen die Steigleitungen in den Gebäuden an dieses System angepasst werden. Da diese Anlagen effizienter sind als « traditionelle » Installationen, unterstützt die KGV die Hauseigentümer*innen bei der Umrüstung, indem sie einen wesentlichen Teil der zusätzlichen Kosten übernimmt.
Für Ihre Anfrage, bitte kontaktieren Sie das Kompetenzzentrum Prävention: praevention@ecab.ch
Hydranten und Wasserversorgungsnetz
Alle Gemeinden unseres Kantons verfügen über ein Trinkwasserversorgungsnetz, das ebenfalls zur Brandbekämpfung dient. Dank zahlreicher Hydranten und Reservoirs mit einer Löschwasserreserve verfügen die Feuerwehren im Ernstfall über das nötige Wasservolumen, um Brände zu löschen.
Die KGV beteiligt sich an den Baukosten für neue Hydranten durch die Zahlung eines Pauschalbetrags. Sie subventioniert zudem den Bau von Löschwasserreservoiren mit einem Fassungsvermögen von mindestens 200 m3, sofern das vorhandene Wasserversorgungsnetz nicht ausreicht.
Die Gemeinden sind für die Brandbekämpfung auf ihrem Gebiet verantwortlich und entscheiden über die Schaffung von Infrastruktur. Dabei berücksichtigen sie unter anderem die Richtlinien des Schweizerischen Fachverbands für Wasser-, Gas- und Fernwärmeversorger (SVGW), der die Nutzung der Trinkwassernetze regelt.
Die Gemeinden oder Netzbetreiber stützen sich mit der Hilfe von Fachingenieur*innen auf verschiedene Richtlinien, um Wasserreservoire und Hydranten zu errichten.