Die Eigentümerschaft des abgerissenen Gebäudes stellt der KGV per E-Mail folgende Angaben für die Erstellung einer Schlussabrechnung zu:
- Adresse des abgerissenen Gebäudes
- Zeitpunkt des Abbruchs
- Kopie der Rechnungen in Zusammenhang mit dem Abbruch (Deponie, Transport usw.)
- Foto des Standorts nach dem Abbruch
Nach Eingang dieser Angaben wird eine Schlussabrechnung der Prämie erstellt.