Eine Schätzung ist notwendig bei:

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Neubau
  • Gebäude
  • Garage
  • Pavillon
  • usw.
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Umbau
  • Erweiterung
  • Ersatz der Heizung
  • Montage von Solarzellen
  • usw.
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Berichtigung / Aktualisierung des Werts
  • Gebäude wurde vor über 15 Jahren geschätzt
  • Erheblicher Unterschied zwischen Versicherungswert und aktuellem Wert

Schätzungsverfahren

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1. Schätzung

Schätzung des Gebäudewerts. Bei Stockwerkeigentum wird die Versicherungsdeckung nach Gebäude bestimmt und nicht nach Eigentümer.

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2. Protokoll

Protokoll der Schätzung.
10-tägige Frist, um Bemerkungen zu melden.

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3. Entscheid

Versand der Versicherungspolice (Entscheid).

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4. Einsprache

Frist von 30 Tagen für eine begründete Einsprache.

Bei einer Neuschätzung ist das Gebäude ab Eingang der Schätzungsanfrage zu seinem neuen Wert versichert. Die Begründung des Werts muss jedoch belegt werden.

Sobald wir Ihre Anfrage erhalten, beauftragen wir die Schätzungskommission Ihrer Region, einen Termin für die Schätzung Ihres Gebäudes zu vereinbaren.

Online-Formular

Schätzungsanfrage