Beispiele von Massnahmen:
- Wenn nötig die 118 anrufen.
- Das Dach mit Blachen bedecken und provisorisch die beschädigten Bereiche schliessen, um das Eindringen von Wasser zu verhindern.
- Retten, was gerettet werden kann durch das Errichten von Sperren, Anheben oder Verschieben von Möbeln und Maschinen.
- Lüften, Wasser abpumpen, Schlamm beseitigen, Trocknungsgeräte organisieren und Reinigungsarbeiten veranlassen, um den Schadenort zu sanieren.
- Wenn nötig, die elektrischen Installationen und Heizungsanlagen kontrollieren lassen.
Vorbehaltlich der Sicherheits- und Schutzmassnahmen die beschädigten Güter in ihrem aktuellen Zustand belassen bis zur Stellungnahme der KGV – ausgenommen Güter, die eine rasche Evakuierung erfordern. Diese müssen zu Beweiszwecken fotografiert werden. Keine Reparaturarbeiten ohne Bewilligung und Genehmigung der Offerten durch die KGV veranlassen.